Wir haben diesen Beitrag im laufenden Monat überprüft und die Beschreibungen teilweise aktualisiert.
Unsere Empfehlungen sind nach wie vor auf dem neuesten Stand. Letztes Updated am 29. September 2020
Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge
- C02.0 Zungenrücken
- C02.1 Zungenrand
- C02.2 Zungenunterfläche
- C02.3 Vordere zwei Drittel der Zunge, Bereich nicht näher bezeichnet
- C02.4 Zungentonsille
- C02.8 Zunge, mehrere Teilbereiche überlappend
- C02.9 Zunge, nicht näher bezeichnet
Hinweise zum Code
Der ICD10 ist eine internationale Klassifikation von Diagnosen. ICD10SGBV (die deutsche Fassung) wird in Deutschland als Schlüssel zur Angabe von Diagnosen, vor allem zur Abrechnung mit den Krankenkassen, verwendet. Mit einer weltweit einheitlichen Systematik soll die ICD die statistische Erforschung von Erkrankungswahrscheinlichkeit und Sterberisiko jeder einzelnen Krankheit ermöglichen.
Bei der ambulanten Versorgung (beim Arzt und auch im Krankenhaus) wird der ICD-Code auf Dokumenten des medizinischen Bereichs immer durch ein zusätzliches Kennzeichen für die Diagnosesicherheit (A, G, V oder Z) ergänzt:
- A (Ausgeschlossene Diagnose)
- G (Gesicherte Diagnose)
- V (Verdachtsdiagnose)
- und Z (symptomloser) Zustand nach der jeweiligen Diagnose
Quelle und weiterführende Verweise
- https://www.icd-code.de/
- https://gesund.bund.de/icd-code-suche/
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